Beschreibung:Entsprechend § 1 der Dienstvereinbarung "Fort- und Weiterbildung" können die Beschäftigten der Universität Osnabrück Fort- und Weiterbildungsangebote in Anspruch nehmen. Dies gilt zum einen für die von der Universität angebotenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, zum anderen aber auch für Angebote anderer Institutionen. Wichtig ist, dass diese im dienstlichen
Interesse, mit dem Ziel einer betriebsbedingten, notwendigen Umschulung oder auf der Grundlage des § 7 der Nds. Sonderurlaubsverordnung absolviert werden.
In dieser Veranstaltung zeigen wir Ihnen,
- welche Angebote es an der Universität Osnabrück gibt
-- Fort- und Weiterbildungsprogramm
-- Individuelle (Team-)Angebote
-- Zusätzliche Angebote für bestimmte Beschäftigtengruppen
- welche weiteren Fort- und Weiterbildungsangebote Sie in Anspruch nehmen können
-- Hochschulübergreifende Weiterbildung (HüW)
-- Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN)
-wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Bildungsurlaub beantragen können