Fachbereich 7

Sprach- und Literaturwissenschaft


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Institut für Anglistik und Amerikanistik

News / Aktuelle Mitteilungen

Semestertermine

Wintersemester 2023/2024

Semesterbeginn: Sa. 1.10.2023

Einführungswoche: Mo. 9.10.2023 bis Sa 14.10.2023

Beginn der regulären Lehrveranstaltungen: Mo. 16.10.2023

Weihnachtsferien: Sa. 23.12.2023 bis Sa. 6.1.2024

Ende der Lehrveranstaltungen: Sa. 3.2.2024

Semesterende: Fr. 31.3.2024

Sommersemester 2024

Semesterbeginn: Mo. 1.4.2024

Beginn der Lehrveranstaltungen: Di. 2.4.2024

Ende der Lehrveranstaltungen: Sa. 6.7.2024

Semesterenden: 30.9.2024

Aktuelles Vorlesungsverzeichnis

Das Vorlesungsverzeichnis der Anglistik/Amerikanistik ist hier online einsehbar.

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Fächerübergreifende Masterstudiengänge

Seit dem Winersemester 2010/11 bietet der FB7 diese Masterstudiengänge an:

Sprache in Europa
Literatur und Kultur in Europa

02. Apr. 2024
Sprechstunde Prof. Siepmann

Die Sprechstunde von Herrn Prof. Siepmann findet im Sommersemester 2024 mittwochs von 9-10 Uhr und nach Vereinbarung statt(Raum 45/102).

21. Feb. 2024
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland

 

 

Liebe Studierende,

wenn Sie sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, die Sie im Ausland erbracht haben, nutzen Sie bitte das folgende Formular: Antrag_auf_Anerkennung_von_Prüfungsleistungen&Fragebogen.pdf
Bitte füllen Sie dieses Formular (und den Fragebogen) aus und schicken Sie diesen zusammen mit dem entsprechenden Nachweis (Transcript, Learning Agreement etc.) und dem Syllabus des jeweiligen Kurses an diese E-Mail Adresse: ifaa.abroad@uni-osnabrueck.de
Die Unterlagen werden geprüft und befürwortet und dann zur weiteren Bearbeitung an das Prüfungsamt weitergeleitet.

Vielen Dank!

01. Jan. 2024
Informationen zum studienrelevanten Auslandsaufenthalt

 

 

Liebe Studierende,


Wenn Sie Fragen zum Auslandsaufenthalt haben oder sich diesen anerkennen lassen möchten, melden Sie sich bitte ausschließlich per Mail unter ifaa.abroad@uni-osnabrueck.de

Wenn Sie bereits einen Aufenthalt im Ausland absolviert haben, den Sie sich als studienrelevant anrechnen lassen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • füllen Sie das Formular für die Bestätigung des Auslandsaufenthaltes mit Ihren persönlichen Daten aus (das Formular finden Sie hier: Bescheinigung studienrelevanter Auslandsaufenthalt.pdf ).
  • Schicken Sie das Formular mit den entsprechenden Nachweisen per E-Mail an diese E-Mail Adresse: ifaa.abroad@uni-osnabrueck.de
    Das Formular gilt als Antrag für die Anerkennung des Auslandsaufenthaltes im Sinne der Prüfungsordnung.
    Ohne das Formblatt kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Wenn der Aufenthalt bestätigt wurde, erhalten Sie das Formblatt umgehend zurück.
  • Falls sich bei der Prüfung der Unterlagen Fragen ergeben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prüfung und die Bestätigung aufgrund der großen Zahl der Fälle nicht immer unmittelbar nach Abgabe der Unterlagen erfolgen kann. Da die Bestätigung des Auslandsaufenthaltes spätestens bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung im Master of Ed. vorgelegt werden muss, sollte dies bei der rechtzeitigen Einreichung der Unterlagen berücksichtigt werden.
  • wenn Sie sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, die Sie an einer Universität im Ausland erbracht haben, nutzen Sie bitte das Formular: Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (das Formular finden Sie hier).

Wichtig:

Fügen Sie alle relevanten Unterlagen hinzu, aus denen folgendes hervorgeht:

  • die erforderliche Dauer des Aufenthaltes (mindestens 3 Monate)
  • die Studienrelevanz (also der Zweck oder die Tätigkeit, die Sie während des Aufenthalts verfolgt haben)
    Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Tätigkeit (z.B. ein Praktikum) nicht 3 Monate erreichen muss, um studienrelevant zu sein, entscheidend ist, dass die Tätigkeit einen substantiellen Anteil am Aufenthalt eingenommen hat.
  • es ist hilfreich, Unterlagen von dritter Seite, also etwa der ausländischen Schule oder des Praktikumsgebers ebenfalls per Kopie beizufügen.
    Bitte beachten Sie, dass eine zusätzliche Anerkennung eines Praktikums im Ausland nach anderen Kriterien geprüft wird (siehe die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs).
    Dies gilt auch für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen, für die es ein eigenes Formular gibt.
  • um die Dauer des tatsächlichen Aufenthaltes im Ausland nachzuweisen, können Sie Reiseunterlagen einreichen, die Antritt und Ende des Aufenthaltes belegen (falls dies nicht durch andere, oben genannte Dokumente belegt werden kann).

Wenn Sie weitere Fragen haben melden Sie sich bitte unter ifaa.abroad@uni-osnabrueck.de oder im IfAA Sekretariat.