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Topinformationen
Institut für Anglistik und Amerikanistik
News / Aktuelle Mitteilungen
Semestertermine
Sommersemester 2023
Semesterbeginn: Sa 1.4.2023
Beginn der Lehrveranstaltungen: Di 11.04.2023
Ende der Lehrveranstaltungen: Sa 15.7.2023
Semesterende: Sa 30.9.2023
Wintersemester 2023/2024
Semesterbeginn: Sa 1.10.2023
Einführungswoche: Mo 9.10.2023 bis Sa 14.10.2023
Beginn der regulären Lehrveranstaltungen: Mo 16.10.2023
Weihnachtsferien: Sa 23.12.2023 bis Sa 6.1.2024
Ende der Lehrveranstaltungen: Sa 3.2.2024
Semesterende: Fr 31.3.2024
Aktuelles Vorlesungsverzeichnis
Das Vorlesungsverzeichnis der Anglistik/Amerikanistik ist hier online einsehbar.
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Fächerübergreifende Masterstudiengänge
Seit dem Winersemester 2010/11 bietet der FB7 diese Masterstudiengänge an:
Sekretariat am 02.10. nicht besetzt
Liebe Studierende,
das Sekretariat ist am Montag, den 02.10.2023 nicht besetzt.
Bitte kontaktieren Sie uns per Mail (ifaa@uos.de). Wir werden Ihr Anliegen ab dem 04.10. schnellstmöglich bearbeiten.
IfAA Sekretariat
Online Office Hours in the Break: Jatin Wagle
My office hours during the semester break will be conducted online, and they are as follows:
Friday, 21.07.2023, 11:00-13:00
Thursday, 03.08.2023, 11:30-13:00
Friday, 18.08.2023, 11:00-13:00
Friday, 08.09.2023, 11:00-13:00
Friday, 15.09.2023, 11:00-13:00
Please contact me via email to book your appointments.
Jatin Wagle
Sprechstunden Bergs vorlesungsfreie Zeit
Liebe Studierende,
in der vorlesungsfreien Zeit finden die Sprechstunden von Herrn Bergs an folgenden Tagen statt:
Dienstag, 22.08. 09-10 Uhr
Donnerstag, 31.08. 14-15 Uhr
Mittwoch, 20.09. 09-10 Uhr
Mittwoch, 04.10. 09-10 Uhr
Bitte melden Sie sich wie gewohnt unter Angabe eines Stichwortes beim Sekretariat an: ifaa@uos.de
Anmeldezeiträume Lehrveranstaltungen Anglistik WS 2023/2024
Liebe Studierende,
wir informieren Sie hiermit über die Anmeldezeiträume für die Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2023/2024:
Anmeldezeitraum Bachelor: 04.09.-23.10. Platzverteilung: 18.09.!
Anmeldezeitraum Master: 18.09.-23.10. Platzverteilung: 02.10.!
Bitte beachten Sie auch immer die entsprechenden Hinweise zum Anmeldeverfahren.
Abweichende Anmeldezeiträume und Teilnahmevoraussetzungen sind möglich!
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Liebe Studierende,
wenn Sie sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, die Sie im Ausland erbracht haben, nutzen Sie bitte das folgende Formular: Antrag_auf_Anerkennung_von_Prüfungsleistungen&Fragebogen.pdf
Bitte füllen Sie dieses Formular (und den Fragebogen) aus und schicken Sie diesen zusammen mit dem entsprechenden Nachweis (Transcript, Learning Agreement etc.) und dem Syllabus des jeweiligen Kurses an diese E-Mail Adresse: ifaa.abroad@uni-osnabrueck.de
Die Unterlagen werden geprüft und befürwortet und dann zur weiteren Bearbeitung an das Prüfungsamt weitergeleitet.
Vielen Dank!
Informationen zum studienrelevanten Auslandsaufenthalt
Liebe Studierende,
ab dem 01.04.2023 ist Frau Dr. A. Elisabeth Reichel die Ansprechpartnerin rund um die Anerkennung für den studienrelevanten Auslandsaufenthalt, sowie für die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland.
Wenn Sie Fragen zum Auslandsaufenthalt haben oder sich diesen anerkennen lassen möchten, melden Sie sich bitte ausschließlich per Mail unter ifaa.abroad@uni-osnabrueck.de
Wenn Sie bereits einen Aufenthalt im Ausland absolviert haben, den Sie sich als studienrelevant anrechnen lassen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- füllen Sie das Formular für die Bestätigung des Auslandsaufenthaltes mit Ihren persönlichen Daten aus (das Formular finden Sie hier: Bescheinigung studienrelevanter Auslandsaufenthalt.pdf ).
- Schicken Sie das Formular mit den entsprechenden Nachweisen per E-Mail an diese E-Mail Adresse: ifaa.abroad@uni-osnabrueck.de
Das Formular gilt als Antrag für die Anerkennung des Auslandsaufenthaltes im Sinne der Prüfungsordnung.
Ohne das Formblatt kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Wenn der Aufenthalt bestätigt wurde, erhalten Sie das Formblatt umgehend zurück. - Falls sich bei der Prüfung der Unterlagen Fragen ergeben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prüfung und die Bestätigung aufgrund der großen Zahl der Fälle nicht immer unmittelbar nach Abgabe der Unterlagen erfolgen kann. Da die Bestätigung des Auslandsaufenthaltes spätestens bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung im Master of Ed. vorgelegt werden muss, sollte dies bei der rechtzeitigen Einreichung der Unterlagen berücksichtigt werden.
- wenn Sie sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, die Sie an einer Universität im Ausland erbracht haben, nutzen Sie bitte das Formular: Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (das Formular finden Sie hier).
Wichtig:
Fügen Sie alle relevanten Unterlagen hinzu, aus denen folgendes hervorgeht:
- die erforderliche Dauer des Aufenthaltes (mindestens 3 Monate)
- die Studienrelevanz (also der Zweck oder die Tätigkeit, die Sie während des Aufenthalts verfolgt haben)
Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Tätigkeit (z.B. ein Praktikum) nicht 3 Monate erreichen muss, um studienrelevant zu sein, entscheidend ist, dass die Tätigkeit einen substantiellen Anteil am Aufenthalt eingenommen hat. - es ist hilfreich, Unterlagen von dritter Seite, also etwa der ausländischen Schule oder des Praktikumsgebers ebenfalls per Kopie beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass eine zusätzliche Anerkennung eines Praktikums im Ausland nach anderen Kriterien geprüft wird (siehe die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs).
Dies gilt auch für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen, für die es ein eigenes Formular gibt. - um die Dauer des tatsächlichen Aufenthaltes im Ausland nachzuweisen, können Sie Reiseunterlagen einreichen, die Antritt und Ende des Aufenthaltes belegen (falls dies nicht durch andere, oben genannte Dokumente belegt werden kann).
Wenn Sie weitere Fragen haben melden Sie sich bitte unter ifaa.abroad@uni-osnabrueck.de oder im IfAA Sekretariat.