Fachbereich 7

Sprach- und Literaturwissenschaft


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Europäische Rechtsgeschichte I - Grundlagen [1. Sem. Dipl. u. 1. Sem. LL.M. Dt. Recht]


DozentIn: Prof. Dr. jur. Hans Schulte-Nölke

Veranstaltungstyp: Vorlesung

Ort: 01/E01

Zeiten: Mo. 10:00 - 12:00 (wöchentlich)

Beschreibung: Inhalt der Veranstaltung:

Recht und Rechtswissenschaft sind heute überwiegend national geprägt. Es gibt deutsches, französisches oder polnisches Recht. Was Recht ist, ändert sich selbst innerhalb der EU beim bloßen Überschreiten der inzwischen fast unsichtbaren Landesgrenzen. Dieses Bild einzelner autonomer nationaler Rechtsordnungen ist das Ergebnis eines Prozesses, der vor rund 200 Jahren mit dem Erlass großer Gesetzbücher einen ersten Höhepunkt erreichte (Code civil 1804, österreichisches Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch 1811) und sich in der Blütezeit des Nationalstaatsdenkens im 19. und frühen 20. Jahrhundert verschärfte. Damit einher ging eine Fokussierung der Rechtswissenschaft auf die jeweilige nationale Gesetzgebung. Dies stand im krassen Gegensatz zur vorher Jahrhunderte lang dominierenden gemeinsamen Tradition des römischen Rechts, des sogenannten ius commune. Seit dem Mittelalter bestand in Europa eine einheitliche Rechtswissenschaft in der gemeinsamen Sprache Latein. Erst heute stehen die europäischen Länder wieder in einer Entwicklung hin zu einer Europäisierung und Internationalisierung des Rechts, dessen stärkste Triebfeder der europäische Einigungsprozess ist.

Die Vorlesung zeichnet die Entwicklung von Recht und Rechtswissenschaft seit dem Entstehen des ius commune im Mittelalter über das Auseinanderfallen in nationale Rechtsordnungen bis zum soeben vorgelegten ersten Entwurf eines gemeinsamen Europäischen Kaufgesetzbuchs nach. Damit werden die Grundlagen für ein vertieftes Verständnis des geltenden Rechts als Teilbereich und Etappe der europäischen Rechtsgeschichte gelegt.


Teilnahme- und Leistungsnachweise:
Grundlagenschein, Teilnahmeschein (bei Bachelor-Studierenden)


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