Fachbereich 7

Sprach- und Literaturwissenschaft


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Informationen zum studienrelevanten Auslandsaufenthalt

Wenn Sie bereits einen Aufenthalt im Ausland absolviert haben, den Sie sich als studienrelevant anrechnen lassen wollen, brauchen Sie keinen Sprechstundentermin vereinbaren.

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  • füllen Sie das Formular für die Bestätigung des Auslandsaufenthaltes mit Ihren persönlichen Daten aus (das Formular finden Sie hier).
  • Schicken Sie das Formular per E-Mail an das Sekretariat ifaa@uos.de
    Das Formular gilt als Antrag für die Anerkennung des Auslandsaufenthaltes im Sinne der Prüfungsordnung. Ohne das Formblatt kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Wenn der Aufenthalt bestätigt wurde, erhalten Sie das Formblatt umgehend zurück.
  • Falls sich bei der Prüfung der Unterlagen Fragen ergeben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prüfung und die Bestätigung aufgrund der großen Zahl der Fälle nicht immer unmittelbar nach Abgabe der Unterlagen erfolgen kann. Da die Bestätigung des Auslandsaufenthaltes spätestens bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung im Master of Ed. vorgelegt werden muss, sollte dies bei der rechtzeitigen Einreichung der Unterlagen berücksichtigt werden.
  • wenn Sie sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, die Sie an einer Universität im Ausland erbracht haben, nutzen Sie bitte das Formular: Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (das Formular finden Sie hier).

Wichtig:

Fügen Sie (in Kopie) alle relevanten Unterlagen hinzu, aus denen folgendes hervorgeht:

  • die erforderliche Dauer des Aufenthaltes (mindestens 3 Monate)
  • die Studienrelevanz (also der Zweck oder die Tätigkeit, die Sie während des Aufenthalts verfolgt haben)
    Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Tätigkeit (z.B. ein Praktikum) nicht 3 Monate erreichen muss, um studienrelevant zu sein, entscheidend ist, dass die Tätigkeit einen substantiellen Anteil am Aufenthalt eingenommen hat.
  • es ist hilfreich, Unterlagen von dritter Seite, also etwa der ausländischen Schule oder des Praktikumsgebers ebenfalls per Kopie beizufügen. Bitte beachten Sie, dass eine zusätzliche Anerkennung eines Praktikums im Ausland nach anderen Kriterien geprüft wird (siehe die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs).
    Dies gilt auch für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen, für die es ein eigenes Formular gibt.
  • um die Dauer des tatsächlichen Aufenthaltes im Ausland nachzuweisen, können Sie ebenfalls in Kopie Reiseunterlagen einreichen, die Antritt und Ende des Aufenthaltes belegen (falls dies nicht durch andere, oben genannte Dokumente belegt werden kann).

Wenn Sie weitere Fragen haben melden Sie sich bitte im IfAA Sekretariat.