Die Veranstaltung richtet sich an die Studierenden des Schwerpunktbereichs VII. Vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse im Strafrecht sowie Grundkenntnisse im Steuerrecht und im Strafprozessrecht.
Inhalt der Veranstaltung:
Das materielle Steuerstrafrecht, insbesondere die Steuerhinterziehung nach § 370 AO einschließlich der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO, sowie das spezielle Recht des Steuerstrafverfahrens.