Fachbereich 7

Sprach- und Literaturwissenschaft


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Auslandsaufenthalte

Die Welt entdecken - als Bestandteil des Studiums!

In Ihrem Studium erwerben Sie umfassende Sprachkenntnisse, beschäftigen sich mit authentischen literarischen Texten, setzen sich mit den verschiedenen Kulturen des jeweiligen romanischen Sprachraums auseinander und entwickeln ein Verständnis für die Sprache in all ihren Erscheinungsformen. Über Sprache und Kultur zu sprechen und zu lesen, kann aber die Begegnung und den Austausch mit echten Menschen und das (Er-) Leben vor Ort natürlich nicht in Gänze abbilden. 
Um ein Gespür für den kulturellen Kontext der Sprache zu entwickeln und Ihre Sprachkenntnisse im direkten Austausch mit Muttersprachler*innen anzuwenden, empfehlen wir Ihnen, einen längeren Auslandsaufenthalt zu absolvieren! Sollten Sie nach Ihrem Bachelorabschluss ein Master-Lehramtsstudium anschließen, ist ein mindestens dreimonatiger studienrelevanter Auslandsaufenthalt verpflichtend. 
Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen oft gestellte Fragen zu den Modalitäten von Auslandsaufenthalten. Außerdem können Sie aus erster Hand von unseren Studierenden erfahren, wie sie ihren Auslandsaufenthalt erlebt haben. 

Usama (studiert Spanisch & Deutsch) über seinen Erasmusaufenthalt in Ciudad Real

Katharina (studiert Deutsch & Spanisch) über ihre Fremdsprachenassistenz an zwei Schulen in León

Jannik (studiert Italienisch & Französisch) über sein Erasmussemester in Mailand

Luise (studiert Französisch & Sport) über ihre Tätigkeit als Deutschlehrerin an einer französischen Schule

Welche Möglichkeiten des Auslandsaufenthalts während des Studiums habe ich?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt: Studium, Fremdsprachenassistenz, Praktikum usw. Genauere Informationen erhalten Sie beim International Office, bei dem Erasmus-Beauftragten des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft oder beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD). Sollten Sie einen Studienaufenthalt im Ausland planen, informieren Sie sich bitte vor dem Auslandsaufenthalt bei den Modulbeauftragen über die Anrechenbarkeit von Studienleistungen bzw. von bestimmten Lehrveranstaltungen der ausländischen Universität.

In welchem Semester sollte ich meinen Auslandsaufenthalt absolvieren?

Es gibt hier keine festen Vorgaben. Sie können den Auslandsaufenthalt im Bachelor, nach dem Bachelor oder auch erst im Master einlegen. Wenn Sie den Auslandsaufenthalt frühzeitig absolvieren, z. B. im dritten Fachsemester des Bachelor, haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre Sprachkompetenzen frühzeitig verbessern und in der Regel bessere Leistungen in den Sprachkursen erbringen. Der Nachteil besteht darin, dass Sie sich schon während des ersten Semesters um den Auslandsaufenthalt kümmern müssen. Wenn Sie erst im fortgeschrittenen Studium, z. B. im fünften Fachsemester des Bachelors, ins Ausland gehen, haben Sie den Vorteil, dass Sie aufgrund ihrer Studienerfahrungen gezielter die für Sie notwendigen Lehrveranstaltungen an der ausländischen Universität herausfinden können. Der Nachteil könnte sein, dass Sie in der Regel im sechsten Semester die Bachelorarbeit schreiben, die möglicherweise aus einer Veranstaltung des Vertiefungsmoduls hervorgeht. Achten Sie in jedem Fall auf die Bewerbungsfristen der Auslandsprogramme (teilweise ein Jahr vor dem Aufenthalt).

Was bedeutet 'studienrelevanter Auslandsaufenthalt'?

Gemäß der Prüfungsordnung für den Master of Education Französisch bzw. Spanisch müssen Sie einen mindestens dreimonatigen nicht unterbrochenen Auslandsaufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet des Studienfachs nachweisen. Der Nachweis muss bis zur Masterprüfung erbracht werden. Grundsätzlich anerkannt werden Universitätsstudium (z. B. gefördert durch DAAD oder ERASMUS) und Fremdsprachenassistenz (PAD) im Land der Zielsprache. Ferner werden ERASMUS-geförderte dreimonatige Praktika anerkannt. Andere Praktika werden anerkannt, sofern sie einer deutlichen Erweiterung der Sprach- und Kulturkenntnisse dienen (z.B. Schul- oder Firmenpraktikum, Praktikum bei einer kulturvermittelnden Institution). Aufenthalte als Au-pair sowie im Rahmen eines Schüleraustauschs und Aufgaben als Betreuerin bzw. Betreuer von Jugendgruppen oder Tätigkeiten in Gastronomie und Tourismus (z.B. Kellnern, Animation), sofern letztere nicht in planenden und administrativen Bereichen (z.B. in der Hotelverwaltung, in der Marketing- oder Event-Planung) angesiedelt sind, werden nicht anerkannt. Eine vorherige Absprache mit der Fachstudienberatung ist Voraussetzung für die spätere Anerkennung.

Worauf muss ich beim Auslandspraktikum achten?

In einigen Ländern sind Praktika noch nicht sehr verbreitet, Sie müssen bei der Suche Kreativität und Engagement mitbringen, um einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden. Vor (!) Antritt des Praktikum sollten Sie sich an den Beauftragten für außerschulische Praktika unseres Instituts wenden, um dort zu klären, ob das Praktikum den oben genannten Anforderungen entspricht. Nach Ableistung des Praktikums sollten Sie sich ein Zeugnis über Ihre Tätigkeiten und die Dauer des Praktikums ausstellen lassen. Damit kann Ihnen das Praktikum als studienrelevanter Auslandsaufenthalt anerkannt werden.

Wie weiß ich, welche Lehrveranstaltungen anerkannt werden?

Wenden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Studienaufenthalt an die Fachtudienberatung. Legen Sie möglichst Ausdrucke des Vorlesungsverzeichnisses der Auslandsuniversität vor, damit eine Beratung bei der Wahl der für die Anerkennung geeigneten Lehrveranstaltungen und der dort zu erbringenden Studienleistungen möglich ist. Das Learning Agreement wird vor dem Auslandsaufenthalt vom Beauftragten für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen unterzeichnet (nicht von der Studienberatung!). Sollten sich während Ihres Auslandsstudiums Änderungen ergeben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den ERASMUS-Beauftragten des Fachbereiches.

Werden im Ausland erbrachte Leistungspunkte (ECTS-Punkte, credit points) hier vollständig angerechnet?

Grundsätzlich wird bei der Anrechnung versucht, so großzügig wie möglich zu verfahren, damit Sie keinen Zeitverlust im Studium haben. Dennoch können nur die Veranstaltungen angerechnet werden, die in das Modulsystem des Studienfachs passen. Das betrifft sowohl die Inhalte als auch den Umfang der geforderten Leistungsnachweise und die Leistungspunkte. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung die Modulbeschreibungen Ihres Studienganges und informieren Sie sich vor dem Auslandsaufenthalt bei der Studienberatung über die Anrechenbarkeit von Studienleistungen bzw. von bestimmten Lehrveranstaltungen der ausländischen Universität. Durch das Programm ERASMUS+ ist eine Anerkennung der auf dem Learning Agreement verzeichneten (und bestandenen) Kurse nach ihrer Rückkehr gesichert.

An wen muss ich mich wenden, um im Ausland erbrachte Leistungen anrechnen zu lassen?

Bitte gehen Sie nach Ihrem Auslandsstudium mit allen dort erhaltenen Studiennachweisen und den von Ihnen dafür angefertigten Leistungsnachweisen (Klausuren, Hausarbeiten, etc.) zum Beauftragten für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen unseres Instituts. Die Anerkennung von Modulleistungen bzw. Modulen wird an das Prüfungsamt weitergeleitet und dann im Online-Prüfungssystem OPIuM erfasst.