Fachbereich 7

Sprach- und Literaturwissenschaft


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Fragen zum Studium der Romanistik 

Im Folgenden finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen, die sich zu verschiedenen Elementen bzw. Abschnitten des Studiums stellen: Fragen vor und zu Beginn des Studiums, Fragen zu den Bachelorstudiengängen, Fragen zum UB-Modul, Fragen zu den Masterstudiengängen, Fragen zu schulischen Fachpraktika und Fragen zu außerschulischen Praktika. Fragen rund um Auslandsaufenthalte werden hier beantwortet. 

Fragen vor und zu Beginn des Studiums 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Französisch, Spanisch oder Italienisch studieren zu können?

Französisch:

Die Zulassung zum 2-Fächer-Bachelor Romanistik / Eine Sprache ‚Französisch‘, zum 2-Fächer Bachelor Lehramt an Gymnasien ‚Französisch‘ und zum Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht ‚Französisch‘ setzt Sprachkenntnisse in Französisch voraus. Der Nachweis wird erbracht durch

  • eine mindestens fünfjährige Teilnahme am Französisch-Unterricht mit einer Durchschnittspunktzahl in der Kursphase der gymnasialen Oberstufe von mindestens acht Punkten im Leistungskurs; im Übrigen müssen mindestens elf Punkte nachgewiesen werden.
  • oder die Vorlage eines DELF-Diploms für Erwachsene (tout public) auf dem Sprachniveau B2 (2e degré). DELF Zertifikate für Schüler (scolaire) werden in der Regel nicht anerkannt.
  • oder die Vorlage des Test de connaissance du Français (TCF) oder Test d'évaluation de français (TEF) jeweils für Erwachsene (tout public) und auf dem Sprachniveau B2 (2e degré).

Längere Auslandsaufenthalte im frankophonen Raum können nicht als Sprachnachweis anerkannt werden. In solchen Aufenthalten erworbene Kenntnisse müssen durch die eines der oben aufgeführten Tests nachgewiesen werden. 

Für die Bewerbung um einen Studienplatz für Französisch muss der Nachweis über die Sprachkenntnisse noch nicht vorliegen. In diesem Fall erhalten Sie eine Zusage unter Auflagen, d.h. unter der Bedingung, dass Sie den Sprachnachweis nachträglich erbringen; er kann bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres nachgereicht werden. Aufgrund der langen Anmeldefristen zu den Französischtests empfiehlt es sich, sich schon bei der Bewerbung über die Termine und Fristen für diese Tests zu informieren, denn bei Eingang der Zusage unter Auflagen ist die Meldefrist möglicherweise schon abgelaufen. Berücksichtigen Sie bei der Wahl eines Test-Termins auch die Bearbeitungszeit, die das Institut für die Korrektur benötigt. 

Sollten Sie sich anhand der hier aufgeführten Möglichkeiten des Sprachnachweises bei der Erstellung ihrer Bewerbung dennoch nicht sicher sein, ob Sie die Sprachkenntnisse erfüllen, kontaktieren Sie bitte die Erstanlaufstelle der Studienberatung der Romanistik. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen zum Sprachnachweis wenden Sie sich bitte an die Lektor*innen für Französisch. Die Kontaktdaten der Lektor*innen finden Sie auf dieser Seite.

Spanisch / Italienisch:

Selbst wenn Sie noch kein Spanisch bzw. Italienisch sprechen, dürfen Sie mit dem Studium beginnen. Sollten Sie bereits gute Spanisch- oder Italienischkenntnisse besitzen, wenden Sie sich zur Einschätzung ihrer Sprachkenntnisse an die Lektor*innen der jeweiligen Sprache. 

Gibt es Zulassungsbeschränkungen für Französisch, Spanisch oder Italienisch? 

Informationen zu den jeweils gültigen Zulassungsbeschränkungen finden Sie auf den zentralen Webseiten der Universität Osnabrück.

Ich beginne demnächst mein Studium der Romanistik. Wie bereite ich mich vor? 

Machen Sie sich am besten bereits vor dem Studienbeginn mit den Inhalten der jeweiligen Prüfungsordnung vertraut. Die Prüfungsordnung ist zur Stundenplanerstellung wichtig.

Außerdem sollten Sie an der zu Beginn des Wintersemesters stattfindenden Einführungsveranstaltung in das Studium der Romanistik (Ankündigung auf der Startseite des IRL) teilnehmen. Dort wird zunächst eine allgemeine Einführung in das Studium der Romanistik gegeben, bevor sich die Fächer kurz vorstellen und Sie Gelegenheit haben, Fragen zu diesem Studium zu stellen. Diese können Sie auch im Vorfeld Ihres Studiums mit der Fachschaft des Fachbereichs (fsslw@uni-osnabrueck.de) oder mit der Studienberatung (studienberatung.romanistik@uni-osnabrueck.de) klären.

Zudem bietet die Fachschaft zu Beginn jeden Wintersemesters eine Einführungswoche an, bei der Sie Gelegenheit haben, Fragen zu Prüfungsordnungen bzw. Ihren Stundenplänen zu besprechen.

Ich studiere an einer anderen Universität Romanistik und möchte an die Universität Osnabrück wechseln. Wie mache ich das? 

1. Sie immatrikulieren sich für das gewünschte Fach an der Universität Osnabrück. Eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester ist grundsätzlich sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich. Eine Immatrikulation in das erste Fachsemester des Bachelors ist nur zum Wintersemester möglich. Sie können sich bereits vor der Immatrikulation bei der Studienberatung eine unverbindliche Auskunft über Anrechnungsmöglichkeiten geben lassen.

2. Nach erfolgreicher Immatrikulation wird eine sog. 'Gleichwertigkeitsfeststellung' der Studienleistungen, die Sie an der vorherigen Universität erbracht haben, vorgenommen. Die Fachstudienberatung Romanistik prüft, ob diese mit den vorgesehenen Studienleistungen der Osnabrücker Prüfungsordnung äquivalent sind, und nimmt soweit wie möglich eine Anrechnung vor. In Abhängigkeit der anerkannten Studienleistungen werden Sie dann in ein Fachsemester eingestuft.

Wie erstelle ich meinen Stundenplan? 

Bevor Sie Ihren Stundenplan erstellen, sollten Sie sich mit ihrer Prüfungsordnung (PO) vertraut machen. Lassen Sie sich gegebenenfalls bei der Fachstudienberatung unterstützen. In der PO finden Sie einen exemplarischen Studienverlaufsplan für Ihr Fach. Betrachten Sie diesen als Orientierung (aber nicht notwendig als Verpflichtung) bei der Entscheidung, welche Lehrveranstaltungen Sie in dem jeweiligen Semester belegen sollten. Achten Sie darauf, dass bestimmte Veranstaltungen nur im Wintersemester (z. B. Einführung in die romanische Sprachwissenschaft, Einführungen in die französische, italienische, spanische Literaturwissenschaft) bzw. nur im Sommersemester (z. B. Einführung in die französische, italienische, spanische Kulturwissenschaft) angeboten werden.

Als nächstes schauen Sie im Veranstaltungsverzeichnis oder in StudIP nach, wann diese Lehrveranstaltungen angeboten werden. Manchmal gibt es auch Parallelveranstaltungen (Veranstaltungen mit gleichem Titel, aber von einer bzw. einem anderen Dozierenden und zu einer anderen Zeit), die Sie alternativ wählen können, wenn es zu Überschneidungsproblemen kommt. Dann können Sie Ihren Stundenplan erstellen.

Bei der Erstellung des Stundenplans sollten Sie Folgendes beachten:

1. Bachelor-Studierende sollten insgesamt nicht mehr als 16 bis 20 SWS pro Semester belegen. Bei einer größeren Arbeitsbelastung können die erforderlichen Studienleistungen nicht mehr mit dem nötigen Erfolg erbracht werden. Bedenken Sie, dass in Bachelorstudiengängen jede Modulprüfungsnote in die Abschlussnote des Bachelors einfließt!

2. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Stundenplanerstellung die Anzahl der Prüfungen sowie die Art der Prüfungsleistungen. Referate, Hausarbeiten und Klausuren sollten Sie – soweit möglich – gleichmäßig verteilen, damit sich die Prüfungsleistungen nicht zu einem bestimmten Zeitraum zu sehr häufen. Beachten Sie außerdem bei der Zeitplanung für Hausarbeiten die Abgabefristen, die von den Dozierenden gestellt werden.

3. Dass es bei der Stundenplanerstellung zu Überschneidungen kommen kann, lässt sich nie ganz vermeiden. In solchen Fällen müssen Sie sich für eine Veranstaltung entscheiden und die andere später besuchen.

Für viele Lehrveranstaltungen müssen Sie sich schon vorab online über die studienbegleitende Internetplattform der Universität StudIP anmelden.

Welche Lehrveranstaltungen / Module muss ich im ersten Semester belegen? 

In Ihrer Prüfungsordnung finden Sie Empfehlungen, in welchem Semester Sie welche Veranstaltung belegen sollten. Allgemein beginnen im ersten Semester die sprachlichen Grundkurse 1 für Spanisch und Italienisch, sowie Communication 1 und Grammaire 1 für Französisch. Hinzu kommen die Einführungen in Sprach- sowie in Literaturwissenschaft. Die Einführung in die Kulturwissenschaft beginnt im zweiten Semester.

Was mache ich, wenn sich meine Lehrveranstaltungen überschneiden? 

Überschneidungen lassen sich nicht vermeiden. Die exemplarischen Studienverlaufspläne lassen immer einen gewissen Spielraum, sodass Sie einige Veranstaltungen auch ein Semester später, andere ein Semester früher als vorgesehen belegen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Veranstaltungen nicht aufeinander aufbauen. Wenn es zu Überschneidungen kommt, sollten Sie die Lehrveranstaltung mit höherer Priorität vorziehen. Wie erkennt man solche Prioritäten? Lehrveranstaltungen, die nur einmal im Jahr angeboten werden, haben Vorrang vor denen, die jedes Semester stattfinden. Hinweise zur Häufigkeit des Angebots finden Sie in den Modulbeschreibungen Romanistik oder aber Sie wenden sich an die jeweilige Modulbeauftragte bzw. den jeweiligen Modulbeauftragten – wer für welches Modul zuständig ist, können Sie der Modulbeschreibung entnehmen.

Wie werden Leistungsnachweise erworben? 

Welche Prüfungsleistung (z. B. Klausur, Referat und schriftliche Ausarbeitung, Hausarbeit usw.) als Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten verlangt wird, bestimmt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Die konkreten Prüfungsmodalitäten (z. B. Termin der Klausur oder der mündlichen Prüfung, Abgabefristen der Hausarbeit usw.) werden entweder bereits in StudIP oder aber in der Veranstaltung von den Dozierenden bekanntgegeben. Grundsätzlich müssen Sie sich für die Prüfungsleistung im EDV-System OPIUM anmelden. Dafür gibt es bestimmte Fristen (im Wintersemester i.d.R. im Januar, im Sommersemester i.d.R. im Juni).

Falls Sie sich nach der Anmeldung entscheiden doch nicht an der Prüfung teilzunehmen, müssen Sie sich unbedingt wieder austragen, weil die Prüfung sonst als 'nicht bestanden' bewertet wird. Die von den Studierenden erbrachten Prüfungsleistungen werden von den Dozierenden und Prüfungsämtern in das EDV-System OPIUM eingetragen und dort zentral gespeichert. Über dieses System können Sie Ihr Prüfungsergebnis einsehen.

Kann ich die Belegungsreihenfolge von Veranstaltungen innerhalb eines fachwissenschaftlichen Moduls ändern? 

In den Basismodulen ist die Belegungsreihenfolge nicht änderbar, d.h. Sie müssen grundsätzlich erst die Vorlesung besuchen, bevor Sie das Proseminar belegen. Das ist deshalb sinnvoll, weil Sie durch die Einführung zunächst einen Überblick erhalten, bevor Sie sich im Proseminar mit einem ausgewählten Gebiet daraus intensiver befassen. In den Vertiefungsmodulen können Sie die Reihenfolge ändern. Sie sollten sich aber vorher das Einverständnis der bzw. des jeweiligen Dozierenden der Veranstaltung einholen.

Kann ich mir eine Veranstaltung (z.B. ein Seminar) ersatzweise für eine andere Veranstaltung (z.B. Vorlesung) anrechnen lassen? 

Grundsätzlich sind solche 'Äquivalenzanrechnungen' nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen müssten Sie eine solche Anrechnung (und die dafür zu erbringenden Leistungen) bei den jeweiligen Dozierenden beantragen.

Ich bin in meinem studierten Fach Muttersprachlerin bzw. Muttersprachler. Muss ich trotzdem die Sprachpraxismodule belegen? 

Sie sollten in diesem Fall Rücksprache mit den Lektor*innen halten, um eine sinnvolle Vorgehensweise abzusprechen.

Ich muss neben meinem Studium arbeiten. Lassen sich Bachelorstudium und vereinbaren? 

Viele Studierende finanzieren sich ihr Studium über einen Nebenjob parallel zum Studium. Die Vereinbarung von Vollzeitstudium im Rahmen der Regelstudienzeit und einem hohen Arbeitspensum im Neben-/ Vollzeitjob kann allerdings schwer sein. Eine umfangreiche Arbeitsbelastung neben dem Studium kann dazu führen, dass Sie Ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit bewältigen können. Um dies zu vermeiden, können Sie sich für ein Semester beurlauben lassen und kurzfristig das außeruniversitäre Arbeitspensum zu erhöhen. Wenn Sie BAföG beziehen, beachten Sie bitte, dass die Überschreitung der Regelstudienzeit zu Schwierigkeiten und ggf. zur Kürzung der Leistungen führen wird.

Außerdem besteht die Möglichkeit, sich das Studium durch staatliche Leistungen wie BAföG, öffentlich oder privat finanzierte Stipendien sowie öffentlich oder privat bereitgestellte Studienkredite zu finanzieren. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website der Zentralen Studienberatung Osnabrück.

Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen? 

Unterschieden wird in Studiennachweise und studienbegleitende Prüfungsleistungen (Leistungsnachweisen, Modulabschlussnote). Wurde ein Studiennachweis nicht erfolgreich erbracht, kann dieser beliebig oft wiederholt werden. Leistungsnachweise können zwei Mal wiederholt werden (3 Versuche).

Kann ich eine Note verbessern? 

Einmal im Studium ist es möglich, eine bereits bestandene Note zu verbessern. Hierzu muss innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Prüfung beim Prüfungsausschuss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden (sog. Joker).

Fragen zu den Bachelor-Studiengängen 

Wie viele Leistungspunkte muss ich pro Semester erbringen? 

Wenn Sie Ihr Bachelor-Studium nach 6 Semestern abschließen möchten, sollten Sie versuchen, jedes Semester ungefähr 30 LP zu absolvieren. Dies ist allerdings nur ein Richtwert. Aufgrund von Stundenplanüberschneidungen kann es durchaus vorkommen, dass Sie gar nicht in der Lage sind, Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 30 LP zu studieren. Bestraft werden Sie in einem solchen Falle nicht, vielmehr sind die LP-Angaben als Hilfestellung für Ihre Stundenplangestaltung zu sehen, denn sie geben Auskunft über den zu erbringenden Arbeitsaufwand und ermöglichen Ihnen daher, realistisch einzuschätzen, ob Sie den erforderlichen Aufwand erfolgreich (!) erbringen können. Bedenken Sie, dass das Ziel nicht sein sollte, Ihr Studium so schnell wie möglich zu absolvieren. Viel wichtiger ist der erfolgreiche Studienabschluss! Vergessen Sie nicht, dass die Einzelnoten in Ihrem Studium in die Abschlussnote einfließen.

Ich studiere zwei romanische Sprachen. Wie muss ich die romanische Sprachwissenschaft studieren? 

1. Die Einführung in die romanische Sprachwissenschaft ist sprachübergreifend, deshalb muss man sie nur einmal (für eine Sprache) absolvieren. Um die fehlenden drei Leistungspunkte in der anderen Sprache zu erbringen, muss man nicht irgendeinen Modulteil absolvieren, sondern einen weiteren B-Teil des Vertiefungsmoduls, also ein sprachwissenschaftliches Seminar. Da man keine vier, sondern nur drei LP benötigt, muss man nicht die volle Leistung erbringen, sondern hält ein Referat und absolviert noch eine kleine mündliche Prüfung über den Inhalt des Seminars, schreibt aber keine Hausarbeit.

2. Die restlichen Veranstaltungen aus der Sprachwissenschaft, d.h. Teil B des Basismoduls und beide Teile des Vertiefungsmoduls, müssen jeweils pro Sprache studiert werden. Alle sprachwissenschaftlichen Veranstaltungen sind für jede der studierten Sprachen zu absolvieren. Man kommt hier also, genau wie in Literatur- und Kulturwissenschaft, auf acht Pflichtveranstaltungen im Bachelor.

Ich studiere zwei romanische Sprachen. Muss ich die Einführung in die Didaktik der romanischen Sprachen zweimal belegen? 

Nein! Die Einführung in die Didaktik der romanischen Sprachen ist sprachübergreifend und kann deshalb nur einmal absolviert werden. Studierende der alten Prüfungsordnung von 2010 müssen die fehlenden vier Leistungspunkte in der anderen Sprache durch ein zusätzliches Seminar in der Didaktik erbringen. (Hinweis: Bitte die Dozierenden vorher ansprechen!) Die aktuelle Prüfungsordnung von 2014 sieht die Didaktik Einführung der romanischen Sprachen nur noch als Möglichkeit im Wahlbereich des Französisch Bachelors vor. Italienisch- und Spanischstudierende müssen die Einführung in die Didaktik der romanischen Sprachen nicht während des Bachelors, sondern erst im Lehramts-Master belegen.

Was bedeutet 'Veranstaltung in einem Fachgebiet nach Wahl'? 

Gemeint ist eine Veranstaltung aus der Romanistik im Bereich Sprach-, Literatur- oder Kulturwissenschaft. 

Welche Veranstaltungen umfasst die fachliche Vertiefung? 

1. Ich studiere Französisch, Italienisch oder Spanisch als BA-Kernfach

Die ab dem Wintersemester 2010/11 geltenden Prüfungsordnungen für die BA-Kernfächer Französisch und Spanisch sehen für alle Studierenden, die NICHT mit dem Ziel des Lehramts studieren, in der fachlichen Vertiefung im Professionalisierungsbereich vor, dass – sofern diese in Studiengängen der Romanistik gewählt wird – sieben LP nach freier Wahl in Veranstaltungen der Romanistik (Französisch bzw. Spanisch) zu erbringen sind. Ab dem Wintersemester 11/12 gilt dies auch für das neue BA-Kernfach Italienisch, in dem gegebenenfalls die sieben LP nach freier Wahl in Veranstaltungen der Romanistik (Italienisch) zu erbringen sind. Es kann sich dabei um fachwissenschaftliche Veranstaltungen (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft) außer den Einführungen oder um sprachpraktische Kurse (Französisch, Italienisch, Spanisch) handeln, die Sie zur Festigung ihrer Kenntnisse oder zur Spezialisierung nutzen können. In der studierten Sprache müssen diese Kurse an die in der Prüfungsordnung geforderten Nachweise anschließen.

2. Ich studiere Französisch, Italienisch oder Spanisch als BA-Hauptfach

Sie erbringen die gesamten 14 LP der fachlichen Vertiefung durch die regulären Veranstaltungen (Sprach-, Literatur- oder Kulturwissenschaft sowie Sprachpraxis), welche die Prüfungsordnung vorsieht. Kurse des Sprachenzentrums der Universität werden für die fachliche Vertiefung nicht anerkannt.

Wie ist die mündliche Modulprüfung im Bachelor aufgebaut und wie kann ich mich dazu anmelden? 

Die mündliche Prüfung muss in einem der drei Vertiefungsmodule (Sprachwissenschaft, Literatur- oder Kulturwissenschaft) absolviert werden. Es muss keine zusätzliche Veranstaltung besucht werden. Die 3 LP werden allein für die Absolvierung der Prüfung vergeben. Inhaltlich orientiert sich die Prüfung in der Regel an der Seminarkomponente des Moduls. Die Prüfung kann aber auch unabhängig von einem Seminar absolviert werden. Daher kann sie auch nach einem Auslandsaufenthalt abgelegt werden.

Die Prüfung dauert 20 Minuten und wird mindestens zur Hälfte in der studierten Fremdsprache abgelegt. Die Note der mündlichen Prüfung trägt zu einem Viertel zur Gesamtnote bei.

Vor der Prüfung müssen ein individueller Prüfungstermin sowie das Prüfungsthema mit dem Prüfer oder der Prüferin vereinbart und das Anmeldeformular unterschrieben werden. Das vollständig ausgefüllte Formular muss spätestens 14 Tage vor Prüfungstermin im Prüfungsamt des Fachbereichs abgegeben werden. Anmeldedatum ist der Eingangsstempel des Prüfungsamts. Das Formular findet man hier.

Folgende Fragen können bei der Vorbesprechung der Prüfung hilfreich sein:

  • Soll ein Thesenpapier oder eine Inhaltsübersicht erstellt werden?
  • Soll das Papier in Deutsch oder in der Fremdsprache formuliert werden? 
  • Wie viele Thesen sollten ca. aufgestellt bzw. Aspekte aufgeführt werden? 
  • Wie viele Literaturquellen werden ungefähr erwartet? 
  • Kann vorher festgelegt werden, welche Thesen/Aspekte in der Prüfung in der Fremdsprache ausgeführt werden? 
  • Bis wann soll das Thesenpapier/die Inhaltsübersicht bei der bzw. dem Dozierenden eingereicht werden? 
  • Welche*r Dozent*in übernimmt die Aufgabe der bzw. des Beisitzenden? 

Was ist die Bachelorarbeit? 

Bei der Bachelorarbeit handelt es sich um eine wissenschaftliche Hausarbeit, die Sie am Ende des Bachelorstudiums in einem der von Ihnen studierten Fächer schreiben. Lehramtsstudierende haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Bachelorarbeit in der Erziehungswissenschaft zu schreiben. In den exemplarischen Studienverlaufsplänen wird als Zeitpunkt das 6. Semester empfohlen. Die Bachelorarbeit ist – wenn auch umfangreicher – wie jede wissenschaftliche Hausarbeit aufgebaut. Das Thema der Arbeit kann – entsprechend Ihrer persönlichen Interessensschwerpunkte – aus einer Lehrveranstaltung hervorgehen. Genaueres besprechen Sie mit der bzw. dem Prüfer*in, die bzw. den Sie wählen und die bzw. der Ihre Arbeit auch betreut. Nähere Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung.

Wann kann ich mich zur Bachelorarbeit anmelden? 

Um zur Bachelorarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie alle Pflichtmodule des betreffenden Studienfachs bestanden haben und insgesamt 120 LP nachweisen. Das gelbe Formular zur Anmeldung erhalten Sie im Mehrfächer-Prüfungsamt (PATMOS). Alternativ steht das Formular auch online  zum Download zur Verfügung, inkl. aller Varianten des notwendigen Papiers (alte PO, neue PO).

Bei wem kann ich Prüfungen ablegen? 

Eine Liste der aktuell Prüfungsberechtigten finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes im Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaft.

UB-MODUL 

Aus welchen Bestandteilen besteht das so genannte "UB-Modul"?

Das Modul besteht aus insgesamt drei Teilen. Zunächst einmal muss UB 1 belegt werden, dahinter verbirgt sich eine grundständige Führung durch die Bereiche der Universitätsbibliothek. Anschließend folgen UB 2.1 und UB 2.2 (zwei Sitzungen zu jeweils 90 Minuten; Angebotsturnus: UB 2.1 im Wintersemester, UB 2.2 im Sommersemester). Hierbei handelt es sich um fachliche Impulse zum wissenschaftlichen Arbeiten, das Erlernen des Umgangs mit elektronischen Ressourcen, Datenbanken und dem Online-Katalog OPAC. Diese Schulungen sollen das Schreiben von Haus- und Abschlussarbeiten sowie das Anwenden von Recherchestrategien erleichtern. Koordinatorin der Bibliotheksführung und Dozentin für UB 2.1 und 2.2 ist Frau Dr. phil. Anneke Thiel.

Wann sollten UB 1, UB 2.1 und UB 2.2 belegt werden? 

UB 1 sollte direkt zu Beginn des ersten Semesters belegt werden. Die Teilnahme an dieser grundständigen Führung ist Bestandteil der Einführung in die romanische Sprachwissenschaft und für die Verbuchung der Leistungspunkte in OPIuM relevant. Das gilt auch für die Sitzung UB 2.1, die jeweils einige Wochen nach Beginn des Wintersemesters angeboten wird und auch im ersten Semester besucht werden sollte. UB 2.2 ist hingegen Bestandteil der Einführung in die Kulturwissenschaft und wird im Sommersemester angeboten (zeitgleich zur Einführung in die Kulturwissenschaft im zweiten Semester). Auch diese Veranstaltung ist für die Verbuchung der Leistungspunkte in OPIuM relevant.

Wie melde ich mich für UB 1, UB 2.1 und UB 2.2 an? 

Für die UB-Führung (UB 1) und für UB 2 (mit den Sitzungen UB 2.1 im WS und UB 2.2 im SoSe) ist jeweils eine verbindliche Anmeldung über StudIP erforderlich. Man findet UB 1 und UB 2 bei den fachbezogenen Schlüsselkompetenzen oder sucht direkt nach: „Grundständige Bibliotheksführung für die neueren Philologien (UB 1)“ und „Romanistische Fachinformation und Literaturrecherche. Ein Begleitmodul der UB zu den Einführungen (UB 2, UB 2 ROM)“. Wichtig: Man muss sich in beide Veranstaltungen eintragen. Es werden jeweils alternative Termine angeboten; per Gruppeneintrag wählt man dann jeweils einen Termin aus für UB 1 und UB 2.1 (s. Anleitung in Stud.IP). Das Anmeldeverfahren für UB 2.2 folgt dann im SoSe.

Was muss ich tun, wenn ich mehrere Sprachen im Fachbereich 7 studiere? 

UB 1 muss nur ein einziges Mal belegt werden, egal, ob ich nur Romanistik studiere oder auch Anglistik oder Germanistik. UB 2.1 kann alternativ auch in der Germanistik belegt werden, wo die Teilnahme verbindlich vorgeschrieben ist. Auch ein Nachweis über die Teilnahme an UB 2 ANG (verbindlich in der Anglistik) kann anerkannt werden. UB 2.2 hingegen ist sehr fachspezifisch ausgerichtet und daher in der Romanistik obligatorisch, auch wenn UB 2.2 in der Germanistik bereits absolviert wurde!

Fragen zu den Master-Studiengängen

Welche Fremdsprachenkenntnisse muss ich für den Master vorweisen? 

Die geforderten Fremdsprachenkenntnisse für das jeweilige Masterstudium können den entsprechenden Zugangsordnungen auf den Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereichs 7 entnommen werden. 

Ich habe die Einführung in die Didaktik der romanischen Sprachen im Master abgelegt. Muss ich dann nur noch zwei Fachgebiete belegen? 

Ja! Bei der Belegung der Einführung in die Didaktik der romanischen Sprachen im Master müssen im Wahlpflichtbereich nur zwei der drei Fachgebiete besucht werden. Man braucht also nicht alle drei Fachwissenschaften belegen.

Ich studiere Französisch, Spanisch oder Italienisch als Erweiterungsfach im Lehramts-Master. Wie gestaltet sich das Studium? 

Italienisch studieren Sie nach der Prüfungsordnung Italienisch Erweiterungsfach. Französisch oder Spanisch als Erweiterungsfach studieren Sie entsprechend der fachspezifischen Prüfungsordnung Bachelor (sog. ‚A-Phase‘) oder der fachspezifischen Prüfungsordnung Master (‚B-Phase‘) für das jeweilige Fach.

Was bedeutet A-, B- oder C-Sprache im Fach-Masterstudiengang "Romanistik (2 Sprachen)"?

Im Fach-Masterstudiengang „Romanistik (Zwei Sprachen)“ ist eine der studierten Sprachen die A-Sprache, die andere die B-Sprache. Als A- und als B-Sprache können Französisch, Italienisch oder Spanisch gewählt werden. Die C-Sprache ist eine neu hinzukommende dritte romanische Sprache, die neben den genannten Sprachen, je nach Lehrangebot, auch eine weitere romanische Sprache sein kann (z. B. Portugiesisch oder Rumänisch). Welche Sprache A- und welche B-Sprache ist, ist im Studierendenausweis nicht vermerkt, die Wahl ist jedem Studierenden selbst überlassen, muss aber bei der Kurswahl konsequent durchgehalten werden. Weitere Informationen zu den für die A- und der B-Sprache zu belegenden Module finden Sie in der studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Romanistik (2 Sprachen)“.

Bei wem kann ich Prüfungen ablegen? 

Eine Liste der aktuell Prüfungsberechtigten finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes des Fachbereichs 7: Sprach- und Literaturwissenschaft.

Wie verläuft das Masterkolloquium im Studiengang Master-of-Education? 

Der Studiennachweis „Masterkolloquium“ wird in der Regel im Rahmen der von den jeweiligen Lehrenden der Romanistik angebotenen Kolloquien erworben. Der bzw. die Studierende stellt dazu in einer Präsentation Inhalt, Fragestellung und Methodik seiner/ihrer Masterarbeit vor. Daran schließt sich eine Diskussion mit den Teilnehmenden des Kolloquiums an. Beide Komponenten zusammen sollten ca. 60 Minuten dauern und mindestens zur Hälfte in der Fremdsprache absolviert werden. Nähere Informationen finden Sie in der studiengangsübergreifenden „Modulbeschreibung für die Lehreinheit Romanistik“ sowie der studiengangsspezifischen Prüfungsordnung Ihres jeweiligen Studienfaches, die Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes finden.

Fragen zu schulischen Fachpraktika 

Welche schulischen Fachpraktika muss ich im Lehramts-Master Französisch bzw. Spanisch absolvieren? 

Grundsätzlich absolvieren Sie in den studierten Fächern in einem Fach das schulische Basisfachpraktikum (5 Wochen) und danach im anderen Fach das schulische Erweiterungsfachpraktikum (4 Wochen). Die Zeitfenster für das Praktikum liegen in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters im September und Oktober sowie des Wintersemesters im Februar und März.

Sie melden sich für das Praktikum beim Zentrum für Lehrerbildung an, das Ihnen einen Schulplatz zuweist. Wenn Sie das Basisfachpraktikum in Französisch bzw. Spanisch absolvieren, dann müssen Sie vorher (!) das Seminar „Vorbereitung auf das schulische Fachpraktikum (Französisch bzw. Spanisch)“ besuchen. Im Anschluss an das Praktikum müssen Sie einen Praktikumsbericht verfassen.

Wie verläuft die Praxisphase GHR 300 im Masterstudiengang "Lehramt an Realschulen Französisch"? 

Im Rahmen von GHR 300 ist ab dem WiSe 14/15 ein viersemestriger Master für das Realschullehramt Französisch vorgesehen, der eine 18-wöchige Praxisphase in der Schule umfasst, die nach dem ersten Mastersemester ab Februar startet. Während der Praxisphase müssen Sie mindestens 15 Stunden pro Woche in der Schule anwesend sein und mindestens 4 Stunden pro Woche eigenverantwortlich gestalten. Die Praxisphase wird im Rahmen von Orientierungswochen in der vorlesungsfreien Zeit unmittelbar vor Beginn der Praxiszeit vorbereitet. Die Begleitung der Praxisphase gestaltet sich durch einen wöchentlichen Studientag. Die Nachbereitung findet im dritten Mastersemester statt. Achten Sie darauf, dass Sie bereits im ersten Semester die Vorbereitungsveranstaltung besuchen! Anmeldungen zum Praxissemester erfolgen über StudIP, zentral organisiert wird es durch das ZLB (mehr Informationen finden Sie unter der Infoseite zu GHR300.

Kann ich mein schulisches Fachpraktikum (BFP bzw. EFP) im Ausland absolvieren? 

Das Basisfachpraktikum (BFP) können Sie nicht im Ausland absolvieren. Das Erweiterungsfachpraktikum (EFP) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland absolvieren. Nähere Informationen zu den Vorrausetzungen finden Sie hier [LINK: pdf-Dokument hierhin hochladen]. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige (!) Absprache der Modalitäten mit den jeweiligen Beauftragten für die Anerkennung schulischer Praktika im Ausland vor Antritt des Auslandspraktikums unbedingt erforderlich ist. Bei diesem Gespräch erhalten Sie ebenfalls genaue Informationen zu den Voraussetzungen für die Anrechnung.

Fragen zu außerschulischen Praktika 

Welche außerschulischen Praktika werden im Bachelorstudium anerkannt? 

Im Rahmen der 2-Fach-Bachelorstudiengänge können im Studienfach „Romanistik (Eine Sprache)“ ein oder mehrere außerschulisch-fachbezogene Praktika anerkannt werden. Die Anerkennung des Praktikums setzt voraus, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:

Das Praktikum soll den Studierenden, z. B. in Kulturinstitutionen und Wirtschaftsunternehmen, Einblicke in für Romanist*innen relevante Handlungsfelder geben, Möglichkeiten zur systematischen Beobachtung und Reflexion von Kulturvermittlung und Kulturtransfer eröffnen, exemplarisch Einblicke in das fachliche Anforderungsprofil von außerschulischer Sprachvermittlung, Journalismus, Verlagslektorat, Kulturmanagement u.Ä. ermöglichen. Auch Studienprojekte, die angeboten werden, können nach Absprache als Praktikum anerkannt werden.

Ob das von Ihnen geplante Praktikum angerechnet werden kann, erfragen Sie bitte vor (!) Beginn des Praktikum bei der Praktikumsbeauftragen bzw. dem Praktikumsbeauftragten.

Welche außerschulischen Praktika müssen in den Fach-Masterstudiengängen absolviert werden?

Im Fachmaster „Romanistik (2 Sprachen)“ sowie in den fächerübergreifenden Masterstudiengängen „Literatur & Kultur in Europa“ und „Sprache in Europa“ muss ein Praktikum gemacht werden. Das Praktikum soll den Studierenden, z. B. in Kulturinstitutionen und Wirtschaftsunternehmen, Einblicke in relevante Handlungsfelder geben, Möglichkeiten zur systematischen Beobachtung und Reflexion von Kulturvermittlung und Kulturtransfer eröffnen, exemplarisch Einblicke in das fachliche Anforderungsprofil von außerschulischer Sprachvermittlung, Journalismus, Verlagslektorat, Kulturmanagement etc ermöglichen. Möglichkeiten zur Erprobung und Entwicklung eigener Fähigkeiten zum Handeln in den genannten Bereichen und Berufsfeldern eröffnen. Auch Studienprojekte, die angeboten werden, können nach Absprache als Praktikum anerkannt werden. Ob das von Ihnen geplante Praktikum angerechnet werden kann, erfragen Sie bitte vor (!) Beginn des Praktikums bei der Praktikumsbeauftragten bzw. dem Praktikumsbeauftragten.

Wie lang muss ein Praktikum sein? 

Ein Praktikum im Bachelor umfasst in der Regel 210 Stunden und mindestens 4 Wochen in Vollzeit, bzw. 8 Wochen in Teilzeit und kann so mit 7 LP anerkannt werden. Ein langes Praktikum über 420 Stunden kann mit 14 LP anerkannt werden.

Ein Praktikum im Fachmaster umfasst in der Regel 270 Stunden und kann mit 9 bzw.10 LP anerkannt werden. Im Master Romanistik (2 Sprachen) müssen mindestens 4 Wochen absolviert werden, im fächerübergreifenden Masterstudiengang Literatur und Kultur in Europa mindestens 5 Wochen und im Master Sprache in Europa mindestens 6 Wochen.

Muss ich einen Praktikumsbericht schreiben? 

Ja. Für Details wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte bzw. den Praktikumsbeauftragten

Wird das Praktikum benotet? 

Nein.